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Teilstationäre Versorgung (Tagespflege)

 

 

Als teilstationäre Versorgung wird die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer Einrichtung bezeichnet.

Im Rahmen der Leistungshöchstbeträge übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und die Aufwendungen für die in der Einrichtung notwendigen Leistungen.

Die Höhe der Leistung hängt vom Pflegegrad ab. Der Anspruch gilt für Versicherte der Pflegegrade 2 bis 5.

Unsere Tagespflege wird in der Regel von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen, deren Angehörige tagsüber berufstätig sind oder um Sie als Angehöriger zu entlasten und Sie sich auch einmal wieder

„Zeit für sich“

nehmen können. Unsere Gäste werden von uns morgens abgeholt und nachmittags nach Hause zurückgebracht.

 

 

Ergänzend zu den Leistungen der Pflegekassen wie Pflegegeld und Sachleistungen, werden bei unseren Gästen mit einem Pflegegrad auch die Kosten der Tagespflege übernommen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden privat in Rechnung gestellt, können aber in den meisten Fällen über die zusätzlichen Betreuungsleistungen direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Die Anzahl der Besuchstage errechnen sich durch den jeweiligen Pflegegrad.

 

Gern beraten wir sie individuell und unverbindlich zu allen Fragen der Finanzierung.

 

 

 

 

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